I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Geschäftsbedingungen des Vertragsnehmers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
1. Angebote des Hotels sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer, Veranstaltungsräume, Flächen oder Vitrinen sowie die Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten und Flächen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Hotelzimmer am Anreisetag ab 14:00 Uhr in Anspruch zu nehmen (Check-in-Zeit). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr (Check-out-Zeit) geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises ( Listenpreis ) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
4. Bei vereinbarten Sonderraten z.B. Wochen oder Monatspreisen von Fremdenzimmern, werden sofern nicht anders vereinbart, die Zimmer wöchentlich (Freitags) gereinigt. Als pauschale Reinigungsgebühr werden je angefangene 10qm 10 Euro pro Zimmer veranschlagt.
5. Das Mitnehmen von Speisen, Getränken, Blumen und Einrichtungsgegenständen zu Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Bankettabteilung. In diesen Fällen wird ein Korkgeld und/oder sonstiger Ausgleich zuzüglich eines Bedienungsanteils zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
6. Die Nutzung der Hoteleinrichtungen ist ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten möglich. Die aktuellen Öffnungszeiten werden am Eingang der jeweiligen Hoteleinrichtung ausgehängt. Das Hotel behält sich vor, die Öffnungszeiten zu ändern bzw. Einrichtungen ganz oder teilweise zu schließen, insbesondere aufgrund von Umbau arbeiten oder Hotelveranstaltungen oder wenn eine Nutzung aus anderen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
III. Preise, Zahlung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Beherbergung und/oder Veranstaltung sowie weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Für Dienstleistungen nach 24:00 Uhr ist das Hotel berechtigt, für die Bereitstellung von Mitarbeitern tarifbezogene Nachtzuschläge pro angefangene Stunde zu veranschlagen.
2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen worden ist. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis oder die gesetzliche Mehrwertsteuer, so kann das Hotel den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
3. Die Abrechnung erfolgt in Euro. Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten. Anzahlungen in fremder Währung werden mit dem Tag der Valutierung in Anrechnung zur Gesamtrechnung gebracht.
4. Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung, spätestens jedoch 20 Tage nach Abreise ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 10% p.a. zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Sofern die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine im Vertrag nicht abweichend schriftlich vereinbart sind, sind folgende Vorauszahlungen vereinbart:
a) Im Beherbergungsbereich (Logis & Frühstück) bei Gruppen ab 30 Zimmernächten
-10% Deposit bei Vertragsabschluss als Garantie, zuzüglich
-50% Deposit 90 Kalendertage vor Anreise der Gruppe, zuzüglich
-30% Deposit 30 Kalendertage vor Anreise der Gruppe,
Rest nach Vorlage der Rechnung innerhalb von 10 Kalendertagen.
b) für den Veranstaltungsbereich (Raummiete, Rahmenkosten, Speisenumsatz, pauschalierter
Getränke & Speisenumsatz und Tagungspauschalen ) bei Aufträgen ab €
5.000,00 Auftragsvolumen
-10% Deposit bei Vertragsabschluss als Garantie, zuzüglich
-50% Deposit 90 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung, zuzüglich
-30% Deposit 30 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung,
Rest nach Vorlage der Rechnung innerhalb von 10 Kalendertagen.
6. An allen vom Auftraggeber eingebrachten Sachen jeder Art ist hinsichtlich sämtlicher Forderungen, die im Zusammenhang mit vorstehendem Auftrag stehen, mit der Einbringung ein Pfandrecht bestellt.
7. Reklamationen zur Rechnungslegung sind unmittelbar nach bekannt werden gegenüber dem Hotel mitzuteilen.
8. Die Form der Rechnungslegung (Empfänger) ist bei Auftrag bzw. spätestens mit Ende der Dienstleistung dem Hotel entsprechend bekannt zu geben.
9.Nebenkosten des Geldverkehrs: Bei Zahlung mit Kreditkarten (Visa, Mastercard etc. )wird ein Agio von 3% erhoben.
IV. Rücktritt des Hotels
1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls – höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, – Beherbergungen sowie Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden, – das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Beherbergung und/oder Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist oder – ein Verstoß gegen vorstehende Ziffer II. 2 vorliegt.
3. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Etwaige Ansprüche gemäß Ziff. IX bleiben unberührt.
V. Stornierung durch den Kunden
1. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
2. Im Beherbergungsbereich (Logis) gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes:
a) Bei einer Stornierung hat der Kunde 80% des vereinbarten Zimmerpreises pro Zimmer und gebuchter Nacht zu zahlen.
b) Bei Gruppenbuchungen ab 20 Zimmernächten können- bis zu 90 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 90% der gebuchten Zimmernächte kostenfrei reduziert werden
– bis zu 60 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 70% der gebuchten bzw.
verbleibenden Zimmernächte kostenfrei reduziert werden
– bis zu 30 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 40% der gebuchten bzw.
verbleibenden Zimmernächte kostenfrei reduziert werden
– bis zu 14 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 20% der gebuchten bzw.
verbleibenden Zimmernächte kostenfrei reduziert werden und
– bis zu 5 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 5% der gebuchten bzw.
verbleibenden Zimmernächte kostenfrei reduziert werden.
3. Bei Buchung eines Abrufkontingentes gilt bei Stornierung der Zimmer nach Abruf Ziffer 2. entsprechend. Erfolgt der Abruf der Zimmer direkt durch den Gast, steht der Veranstalter bis zum Abruf für das gebuchte Kontingent ein.
4. Im Veranstaltungsbereich gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes:
– Bis zu 60 Kalendertage, respektive bei Anmietung des Festsaals 120 Kalendertage, vor dem Veranstaltungstermin kann der Veranstalter bis zu einem Raummietvolumen von € 2.000 kostenfrei zurücktreten. Ab einem Raummietvolumen von € 2.000 ist das Hotel berechtigt, 10% des vereinbarten Mietpreises in Rechnung zu stellen.
– Tritt der Veranstalter zwischen dem 60. Kalendertag, respektive bei Anmietung des Festsaals dem 120. Kalendertag, und dem 30. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zurück, so ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Mietpreis in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist, jedenfalls aber 10 % des vereinbarten Mietpreises.
– Tritt der Veranstalter zwischen dem 30. Kalendertag und dem 14. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zurück, so ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Mietpreis zuzüglich 50% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen.
– Tritt der Veranstalter zwischen dem 14. Kalendertag und dem 7. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zurück, so ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Mietpreis zuzüglich 75% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei späterem Rücktritt auch den vollen Speisenumsatz.
– Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Speisen-/ Menüpreis Bankett x Personenzahl.
War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird der Speisenpreis bzw. das
preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zu Grunde gelegt. Waren für die Veranstaltung noch keine Raummieten veranschlagt, so gelten die für diesen Zeitraum gültigen Raummietenpreise.
– Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bis zu 60 Kalendertage, respektive bei Anmietung des Festsaals 120 Kalendertage, vor dem Veranstaltungstermin 10%, bei einem Rücktritt zwischen dem 60. Kalendertag, respektive bei Anmietung des Festsaals dem 120. Kalendertag, und dem 30. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der vereinbarten Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmer in Rechnung zu stellen. Ist eine Veranstaltung für weniger als 25 Personen gebucht, ist dieStornierung bis zu 60 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei möglich.
5. Als Stornierung im Sinne der vorstehenden Regelungen gilt auch eine Veränderung des Vertragsumfangs durch verspätete Ankunft oder vorzeitige Abreise.
6. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ohne entsprechende Zustimmung des Hotels erfolgt die Abrechnung bei einer Abweichung nach unten nach der vertraglich vereinbartenTeilnehmerzahl unter Anrechnung etwaiger ersparter Aufwendungen.
2. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
3. Das Hotel ist berechtigt, einer Abweichung der Teilnehmerzahl später als fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn um mehr als 10% nur unter der Bedingung zuzustimmen, dass die vereinbarten Preise neu festgesetzt werden und die bestätigten Räume getauscht werden.
4. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen.
5. Das Hotel kann dem Kunden andere als die ursprünglich gebuchten Veranstaltungsräume zuweisen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist, insbesondere wenn dringende Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden müssen oder die ursprünglich gebuchten Räume anderweitig benötigt werden und die alternativ zugewiesenen Räume den ursprünglich gebuchten in Kapazität und Ausstattung vergleichbar, zumindest aber für die vom Kunden geplante Veranstaltunggleichermaßen geeignet sind. Das Hotel wird den Kunden von einer Änderung der Veranstaltungsräume unverzüglich in Kenntnis setzen.
VII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit das Hotel für den Vertragsnehmer auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen sowie Dienstleistungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Bei Installationen von technischen Aufbauten und Anlagen kann das Hotel verlangen, dass diese vom TÜV abgenommen werden und dass der Kunde dem Hotel unverzüglich und unaufgefordert das technische Prüfzeugnis vorlegt.
3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Vertragsnehmers unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Das Hotel ist berechtigt, hierfür eine pauschale Nutzungsgebühr in Rechnung zu stellen. Der Kunde haftet für durch die Verwendung seiner Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels, soweit diese nicht in den Verantwortungsbereich des Hotels fallen.
4. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- undDatenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Das Hotel ist berechtigt, hierfür eine Anschlussgebühr zu verlangen.
5. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Vertragsnehmers geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, ist das Hotel berechtigt, eine Ausfallvergütung zu berechnen.
VIII. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige Gegenstände
1. Vom Kunden mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel kann die Vorlage eines behördlichen Nachweises verlangen.
2. Wegen der Gefahr möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen an Wänden untersagt. Entsprechende Plakatständer oder Dekowände stellt das Hotel gegen Berechnung zur Verfügung.
3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende des Aufenthalts und/oder der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum,kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten. Die erforderliche Entsorgung von zurückgebliebenem Material erfolgt ebenfalls zu Lasten des Kunden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Gegenstände, die von Fremdfirmen gemietet und in die Räume des Hotels gebracht worden sind.
IX. Haftung des Hotels
1. Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es sei denn, dem Hotel ist Vorsatz vorzuwerfen oder es muss für eigene grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen einstehen oder der Schadensersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine hiernach bestehende Haftung ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
2. Ist der Kunde Beherbergungsgast, haftet das Hotel für eingebrachte Sachen nach den Paragrafen 701 ff. BGB. Danach ist die Haftung auf das Hundertfache des Zimmerpreises, höchstens jedoch € 3.500,00, bzw. für Geld- und Wertgegenstände € 800,00 beschränkt.
3. Das Hotel haftet gemäß Abs. 1 für Schäden am Fahrzeug des Kunden, das auf einem Stellplatz in der Hotelgarage abgestellt ist, die von ihm, seinen Angestellten oder Beauftragten verschuldet wurden. Der Kunde ist verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen der Hotelgarage/ des Hotelparkplatzes anzuzeigen. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Kunden/Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind. Das Hotel haftet im Verhältnis zu Kunden nicht für Schäden, die mit demFahrzeug des Kunden an Rechtsgütern Dritter verursacht wurden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels bleibt hiervon unberührt.
X. Haftung des Kunden
1. Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. – Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Das Hotel ist berechtigt, einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.
XI. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, müssen schriftlich erfolgen.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Hotels.
4. Es gilt Deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt bei Vertragslücken. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.